Praxis für Familienmedizin
Dominik Pütz
Allgemeinmedizin - Manuelle Medizin/Chirotherapie - Notfallmedizin
Reisemedizinische Gesundheitsberatung - Gelbfieberimpfstelle NRW
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Dominik Pütz


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Vorbestellung von Rezept oder Überweisung

Hier können Sie Rezepte Ihrer Dauermedikamente vorbestellen. Das ist nur möglich, wenn diese Medikamente auch als Dauermedikation in Ihrer Karteikarte hinterlegt sind. Folgerezepte für Heilmittel (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) können hier nicht vorbestellt werden, da dafür grundsätzlich eine ärztliche Vorstellung notwendig ist.

Ferner können Sie hier auch Überweisungen zu Ärzten anderer Fachrichtungen (Dermatologe, Orthopäde, Urologe, Gynäkologe, etc.) vorbestellen. Geben Sie bitte immer einen Grund für die Überweisung an. Manche Überweisungen wie z.B. zum Radiologen und Nuklearmediziner setzen allerdings einen persönlichen Kontakt in unserer Praxis voraus und können somit nicht vorbestellt werden. Weitere Infos zu Überweisungen.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, rund um die Uhr Rezepte und Überweisungen telefonisch über unseren digitalen Telefonassistenten unter 02 28 90 82 79 74 zu bestellen.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Vorbestellung per PatMed-App (Freischaltung nur persönlich in der Praxis)!

Die Bestellung wird in der nächsten Sprechstunde bearbeitet und kann dann in der darauf folgenden Sprechstunde, also am Dienstag, den 2.4.2024 ab 14:00 Uhr abgeholt werden!

Bitte beachten Sie auch, daß Sie die Rezepte/Überweisungen persönlich abholen müssen. Sollen wir diese an andere Personen abgeben, benötigen wir eine Vollmacht. Ein entsprechendes Musterschreiben können Sie sich hier herunterladen!

Bitte beachten Sie, dass eine Abholung montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 12-14 Uhr NICHT möglich ist!

WICHTIGE INFO ZUM POSTVERSAND: Die Post braucht aktuell bis zu 7 Tage für den Versand einfacher Briefe. Bitte bedenken Sie das, wenn Sie uns um Zusendung bitten. Die Kosten für eine Zusendung im Quartal übernehmen wir gerne für Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit im Vorfeld in der Praxis Briefmarken zu hinterlegen.
Gerne geben wir Ihr Rezept auf Wunsch nach der Sprechstunde in der Fähren-Apotheke hier im Hause ab. Alternativ faxen wir das Rezept auch gerne vorab an eine Apotheke Ihrer Wahl. Bitte schreiben Sie ins Bemerkungsfeld unten die Faxnummer der Apotheke. Wir haben leider keine Zeit diese selbst zu recherchieren.



Wichtige Infos zum Vorgehen beim neuen eRezept:

Seit Mitte Dezember nutzen wir das eRezept. Das funktioniert allerdings derzeit nur für Medikamente, die auf dem rosa Kassenrezept verordnet werden können, und hier dürfen wir auch kein normales Rezept mehr verwenden. Medikamente auf grünem Rezept oder Privatrezept sowie Verordnungen von Hilfsmitteln erfolgen weiterhin NICHT elektronisch.

Bei der elektronischen Verordnung wird das Rezept in die patientenzugeordnete Cloud geschickt. Der Patient kann dann mit seiner Gesundheitskarte in eine Apotheke seiner Wahl gehen und die Apotheke kann dort das eRezept abrufen. Somit ist bei Folgeverordnungen im gleichen Quartal keine Rezept-Abholung in der Praxis mehr notwendig. Allerdings kann ein eRezept erst erstellt werden, NACHDEM die Gesundheitskarte in der Praxis im aktuellen Quartal vorgelegt worden ist.

Bestellen Sie also gerne weiterhin Medikamente vor. Die Praxismitarbeiter können dadurch die Rezepte bereits vorbereiten. Dann kommen Sie mit der Versichertenkarte in die Praxis und dann wird gegen Ende der aktuellen Sprechstunde das Rezept vom Arzt unterzeichnet und abgeschickt. Danach können Sie dann in die Apotheke gehen. Es ist also leider nicht möglich, ein vorbestelltes erstes Rezept direkt mitzunehmen bzw. direkt nach Einlesen der Karte in der Arztpraxis in die Apotheke zu gehen. Dafür sind aber Folgeverordnungen im gleichen Quartal dann einfacher möglich.

Sollten Sie derzeit keine Versichertenkarte haben, müssen Sie in der Praxis eine Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen. In dem Fall drucken wir dann einen QR-Code aus, mit dem Sie Ersatzweise ohne Gesundheitskarte Ihre Medikamente in der Apotheke bekommen können. Allerdings ist der Ausdruck des QR-Codes erst NACH Signierung durch den Arzt möglich, muss also in der Folgesprechstunde abgeholt werden.

Noch komfortabler geht es mit der eRezept-App der Gematik (hierfür benötigen Sie allerdings eine PIN von Ihrer Krankenkasse):

In der App können Sie alle Verordnungen in Ihrer Cloud sehen und online bei Apotheken anfragen, ob ein Medikament verfügbar ist. Ferner können dort auch eRezepte von Familienmitgliedern gemanagt werden.

Ich bedaure den Bürokratismus, allerdings sind wir die falschen Adressaten für Beschwerden, denn wir sind verpflichtet, dass eRezept zu nutzen. Genauso wie wir zum quartalsweisen Einlesen der Versichertenkarte verpflichtet sind.

Eine Widerspruchsmöglichkeit wie bei der elektronischen Patientenakte gibt es beim eRezept nicht. Wer kein eRezept nutzen möchte, kann sich lediglich mit Privatrezepten behelfen und muss diese dann bei seiner Krankenkasse einreichen.

Ein eRezept für Privatpatienten auf freiwilliger Basis ist derzeit in Arbeit und wird vermutlich im Laufe des Jahres nutzbar sein.



Sie können diese Seite auch alternativ über die URL rezept.hausarzt-puetz.de aufrufen.

Persönliche Daten:

Dauermedikamente vorbestellen:

Nur regelmäßig eingenommene und üblicherweise von uns verordnete Medikamente sind möglich! Heilmittelrezepte (Physiotherapie/Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie) können nur persönlich in der Sprechstunde ausgestellt werden!





Überweisungen vorbestellen:

Es muss eine Erkrankung oder zumindest ein Symptom als Grund angegeben werden. "Vorsorge" reicht nicht! Krankenhauseinweisungen können nur persönlich in der Sprechstunde ausgestellt werden!


 

 

 

 

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Durch Klick auf das Captcha (gerne auch mehrmals) wird ein neues generiert welches hoffentlich besser lesbar ist. Alternativ können Sie sich das Captcha auch vorlesen lassen.
Ich habe die Informationen zum Datenschutz gelesen und verstanden!
Ich habe die neuen Hinweise zum eRezept, die ab 2024 gelten, zur Kenntnis genommen und verstanden (siehe oberhalb dieses Formulars).
Die Bestellung wird in der nächsten Sprechstunde bearbeitet und kann dann ab Dienstag (2.4.2024) 14:00 Uhr abgeholt werden!
Bevor allerdings nicht die Versichertenkarte in diesem Quartal vorgelegt wurde, kann kein eRezept erstellt bzw. abgeholt werden!
 

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